Ab in den Urlaub – ab in den Sonnenschein?
oder eher
Zurück aus dem Urlaub – wo bleibt mein Geld?
Das graue Winterwetter und die Frühbucherrabatte wecken derzeit bei Vielen das
Fernweh. Es ist Urlaubsplanungszeit und wer kennt sie nicht, die Lockangebote
von Reisegutscheinen für den geplanten Urlaub? Für einen kleinen Geldbetrag erhält
man Gutschriften in vielfacher Höhe.
Ein super Schnäppchen…..tja mag man denken. Zurück aus dem Urlaub will man
den erstandenen Gutschein einlösen aber eine Gutschrift erfolgt nicht.
Die schönen Erinnerungen an die Ferien werden durch den Ärger ums Geld getrübt.
Behalten Sie sich Ihre Erinnerungen und zögern Sie nicht, in einem solchen Fall
unsere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir übernehmen die Geltendmachung Ihrer
Forderung für Sie, damit Sie sich ungetrübt an Ihren Urlaub zurückerinnern können.
S. Hoffmann
Rechtsanwältin